Verein der Freunde und Förderer
der St. Georgs - Kapelle Blens e.V.
Förderverein
Blens e. V.
Knappe Kassen im Bistum Aachen und die durch die Gründung der Gemeindezentren verloren gehende finanzielle Selbständigkeit der einzelnen Kirchengemeinden haben dazu geführt, dass in vielen Kirchengemeinden Fördervereine gegründet wurden. Diese sollen dazu dienen, die von der örtlichen Kirchengemeinde als wichtig angesehenen Dinge aus „eigenen Mitteln“ zu finanzieren, wenn das Bistum Aachen entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stellen kann.
Aufgrund dieser Informationen starteten die Kirchenvorstandsmitglieder von Blens im Herbst 2009 eine Initiative mit dem Ziel, auch bei uns einen solchen Förderverein ins Leben zu rufen. In der Versammlung am 27.11.2009, zu der alle Blenser eingeladen wurden, erfolgte formal die Gründung des „Verein der Freunde und Förderer der
St. Georgs-Kapelle Blens“. In § 2 der Satzung ist der Zweck des Vereins wie folgt festgelegt worden:
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke i. S. des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51 ff AO).
2. Zweck des Vereines ist die Förderung und Unterstützung des katholisch-religiösen Lebens in Heimbach- Blens, insbesondere im räumlichen und inhaltlichen Umfeld der St. Georgs-Kapelle in Blens. Die Förderung/Unterstützung umfasst kirchliche, diakonische bzw. soziale sowie kul-turelle Arbeiten und soll einsetzen, soweit die von der Kath. Kirche und der öffentlichen Hand bereitgestellten Mittel hierfür nicht ausreichen.
3. Die Satzungszwecke werden in erster Linie durch die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln (§ 58 Nr. 1 AO) verwirklicht. Den durch den Verein der Freunde und Förderer der St. Georgs-Kapelle Blens Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Vereins der Freunde und Förderer der St. Georgs-Kapelle Blens nicht zu.
Die Unterstützung/Förderung ist insbesondere bestimmt für
a) den Erhalt, die Renovierung der Bausubstanz und die Einrichtungen der Kapelle St. Georg, Blens
b) die Honorierung von Dienstleistungen im
Rahmen von liturgischen und kirchrechtlich zu-
lässigen nicht liturgischen Veranstaltungen in
den Räumen der Kapelle St. Georg in Blens
c) die Begleichung von Kosten im
Zusammenhang mit der
Wortgottesdienstvorbereitung
d) die Anschaffung von Messdienerkleidung und
die Durchführung von Messdienerausflügen
e) die Jugend- und Altenarbeit (z. B. Schaffung
von Begegnungsstätten, Organisation von Ver-
anstaltungen für Senioren und Jugendliche)
f) das Veranstalten von Konzerten
(Kirchenmusik), Kunstausstellungen (Kunst in
der Kirche) etc.
4. Daneben kann der Verein die in Absatz 2 genannten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen.
Um die Finanzierung der geplanten, bzw. in der Zukunft erforderlichen Maßnamen auf möglichst breite Füße zu stellen, wurde unter anderem beschlossen, allen Interessierten neben der Mitgliedschaft durch Eintritt in den Verein auch eine Begleitung des Vereins durch die Unterschrift unter eine Fördererklärung zu ermöglichen.
Der Verein der Freunde und Förderer der St. Georgs – Kapelle Blens e.V. freut sich neben der finanziellen Unterstützung durch Spenden vieler anderer Personen zur Zeit ca. 70 Mitgliedern und Förderern.
Bei der Information über die Neugründung unseres Vereins mögen manche gedacht haben:
… und noch ein Verein in Blens ……
Wir hoffen, wir konnte inzwischen alle davon überzeugt, dass wir uns nicht in Konkurrenz zu den schon bestehenden Vereinen setzen wollen, sondern mit ganz klar definierten Aufgaben für unsere Blenser Kapelle eine Ergänzung der Vereinslandschaft darstellen.
Das Finanzamt Düren hat unseren Verein inzwischen als gemeinnützig anerkannt. Damit sind wir berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Auch wurde der Verein in das Vereinsregister eingetragen und führt damit auch den Zusatz „e.V.“
Nachdem nun die formalen „Hürden“ genommen waren, wurden unsere Blenser Mitbürger gebeten, den Verein auch mit Leben zu füllen.
Die Weichen hierfür wurden in der ersten Mitgliederversammlung am 29. Januar 2010 im „Haus des Gastes“ gestellt.